Satzung „Freie Wähler Neunkirchen e.V.“
Die in dieser Satzung genannten Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen die männliche und die weibliche Form. Die sich aus dieser Satzung ergebenden Ämter stehen Männern und Frauen offen. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit und der einfacheren Lesbarkeit wurde nur die männliche Form verwendet.
§ 1 – Name und Sitz
1 Der Verein führt den Namen: „Freie Wähler Neunkirchen“.
2 Der Sitz des Vereins ist in 66538 Neunkirchen, Ortsteil Neunkirchen.
3 Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Neunkirchen einzutragen und führt ab der Eintragung den Namenszusatz „e.V.“.
§ 2 – Zweck
1 Zweck des Vereins ist ausschließlich die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung durch die Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Kommunalwahlen.
2 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4 Es darf kein Vereinsmitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 – Eintritt
1 Dem Verein kann jede Privatperson beitreten.
2 Über die schriftlich zu stellenden Eintrittsgesuche entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder haben jede Änderung ihrer Kontaktdaten dem Verein unverzüglich in Textform mitzuteilen.
3 Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein den vollständigen Namen, dessen Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in einem EDV-System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme und unerlaubter Nutzung durch Dritte geschützt. Die überlassenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung und Durchführung des Vereinsbetriebs. Das Mitglied erklärt sich mit seinem Beitritt damit ausdrücklich einverstanden.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z. B. Speicherung von E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.