{"id":50,"date":"2019-07-09T17:55:19","date_gmt":"2019-07-09T17:55:19","guid":{"rendered":"https:\/\/fw-nk.de\/?page_id=50"},"modified":"2019-08-05T12:16:09","modified_gmt":"2019-08-05T12:16:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fw-nk.de\/index.php\/kampagnen\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung \u201eFreie W\u00e4hler Neunkirchen e.V.\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Die in dieser Satzung genannten Personenbezeichnungen umfassen gleicherma\u00dfen die m\u00e4nnliche und die weibliche Form. Die sich aus dieser Satzung ergebenden \u00c4mter stehen M\u00e4nnern und Frauen offen. Lediglich aus Gr\u00fcnden der \u00dcbersichtlichkeit und der einfacheren Lesbarkeit wurde nur die m\u00e4nnliche Form verwendet.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1<\/strong> Der Verein f\u00fchrt den Namen: \u201eFreie W\u00e4hler Neunkirchen\u201c<strong>.<\/strong><\/p>\n<p><strong>2 <\/strong>Der Sitz des Vereins ist in 66538 Neunkirchen, Ortsteil Neunkirchen<strong>.<\/strong><\/p>\n<p><strong>3<\/strong> Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Neunkirchen einzutragen und f\u00fchrt ab der Eintragung den Namenszusatz \u201ee.V.\u201c.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 2 &#8211; Zweck<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1<\/strong> Zweck des Vereins ist ausschlie\u00dflich die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung durch die Teilnahme mit eigenen Wahlvorschl\u00e4gen an Kommunalwahlen.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong> Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>3<\/strong> Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p><strong>4<\/strong> Es darf kein Vereinsmitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 3 &#8211; Eintritt<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1<\/strong> Dem Verein kann jede Privatperson beitreten.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong> \u00dcber die schriftlich zu stellenden Eintrittsgesuche entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder haben jede \u00c4nderung ihrer Kontaktdaten dem Verein unverz\u00fcglich in Textform mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>3<\/strong> Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein den vollst\u00e4ndigen Namen, dessen Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in einem EDV-System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme und unerlaubter Nutzung durch Dritte gesch\u00fctzt. Die \u00fcberlassenen personenbezogenen Daten werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vereinszwecke verwendet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung und Durchf\u00fchrung des Vereinsbetriebs. Das Mitglied erkl\u00e4rt sich mit seinem Beitritt damit ausdr\u00fccklich einverstanden.<\/p>\n<p>Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden von dem Verein grunds\u00e4tzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes n\u00fctzlich sind (z. B. Speicherung von E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.<\/p>\n<p><!--nextpage--><\/p>\n<p>Ob personenbezogene Informationen an Mitglieder weitergegeben werden d\u00fcrfen, h\u00e4ngt unter anderem davon ab, wie weit der Kreis der Informationsempf\u00e4nger ist, und welche Informationen weitergegeben werden. Zur Wahrnehmung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Rechte kann zudem bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, anderen Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Der Vorstand macht im Mitgliederinteresse auch besondere Ereignisse des Vereinslebens bekannt. Dabei k\u00f6nnen bestimmte personenbezogene Mitgliederdaten z. B. in der Vereinszeitschrift, Homepage oder durch Aush\u00e4nge im Vereinsheim ver\u00f6ffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand Einw\u00e4nde gegen eine solche Ver\u00f6ffentlichung seiner Daten vorbringen und weiteren Ver\u00f6ffentlichungen insgesamt oder nur f\u00fcr bestimmte Ver\u00f6ffentlichungsvorg\u00e4nge widersprechen.<\/p>\n<p>Beim Vereinsaustritt werden Name, Adressdaten, Geburtsjahr und weitere bekannte pers\u00f6nliche Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung mit Beendigung der Mitgliedschaft gel\u00f6scht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, sind allerdings entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Best\u00e4tigung des Austritts durch den Vorstand aufzubewahren.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 4 \u2013 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1<\/strong> Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, K\u00fcndigung durch den Verein im ersten Jahr der Mitgliedschaft, Ausschluss oder Streichung von der Mitgliederliste sowie Tod.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong> Der Austritt erfolgt durch Erkl\u00e4rung in Textform gegen\u00fcber dem Vorstand. Er kann jederzeit ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist erfolgen. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann auch der Verein dem Mitglied ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist und ohne Angabe von Gr\u00fcnden die Mitgliedschaft k\u00fcndigen.<\/p>\n<p><strong>3<\/strong> Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Bezahlung von Mitgliederbeitr\u00e4gen oder Umlagen im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p><strong>4<\/strong> Wenn ein Mitglied schuldhaft den Vereinszielen zuwider handelt, in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt oder seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein nicht nachkommt, kann es durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss dem Mitglied die Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Ein Ausschlie\u00dfungsbeschluss ist zu begr\u00fcnden und dem Mitglied in Textform zuzusenden.<\/p>\n<p>Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses in Textform beim Vorstand einzulegen und ist zu begr\u00fcnden. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung entf\u00e4llt nur in den F\u00e4llen, in denen die sofortige Vollziehung im \u00fcberwiegenden Interesse des Vereins vom Vorstand besonders angeordnet wird. Bis zu endg\u00fcltigen Entscheidung \u00fcber die Berufung ruhen die Mitgliedschaftsrechte des Betroffenen. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach form- und fristgem\u00e4\u00dfer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschlie\u00dfend \u00fcber die Berufung entscheidet. Auch in der Mitgliederversammlung ist dem Mitglied die M\u00f6glichkeit der Rechtfertigung zu geben. Sofern die Mitgliederversammlung den Ausschluss best\u00e4tigt, hat der Vorstand dies dem Mitglied mit Begr\u00fcndung in Textform mitzuteilen.<\/p>\n<p><!--nextpage--><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 5 &#8211; Mitgliederversammlung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die Angelegenheiten des Vereins werden durch Beschlussfassung in einer Mitgliederversammlung geordnet.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 6 &#8211; Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1<\/strong> Der Vorstand kann jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn 1\/5 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong> Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte sp\u00e4testens 10 Tage vor der Versammlung durch Einladung in Textform. Die Einladung gilt als ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt, wenn diese sp\u00e4testens 12 Tage vor der Mitgliederversammlung an die jeweils letzten von dem Mitglied dem Verein in Textform mitgeteilten Kontaktdaten verschickt worden ist.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung sind bis sp\u00e4testens 8 Tage vor Versammlungstermin in Textform beim Vorstand zu stellen. Satzungs\u00e4nderungen, Vorstandswahl oder \u2013abwahl, Beitragserh\u00f6hung oder Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nicht Gegenstand solcher Antr\u00e4ge sein.<\/p>\n<p><strong>3<\/strong> \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von einem der Versammlungsleiter und einem der Protokollanten zu unterzeichnen ist und jedem Mitglied auf Anforderung zug\u00e4nglich zu machen ist.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 7 &#8211; Beschlussf\u00e4higkeit und Beschlussfassung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1<\/strong> Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen wurden.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong> Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied bei der Mitgliederversammlung anwesend, bestimmt die Versammlung einen Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p><strong>3<\/strong> Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Es darf auch \u00fcber mehrere Beschlussgegenst\u00e4nde in einem Vorgang abgestimmt werden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit.<\/p>\n<p><strong>4<\/strong> Wahlen werden durch schriftlich und verdeckte oder durch offene Abstimmungen vorgenommen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 8 &#8211; Vorstand<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1<\/strong> Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Beide f\u00fchren die Gesch\u00e4fte des Vereins und vertreten dabei den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtliche und zwar jeder allein.<\/p>\n<p><!--nextpage--><\/p>\n<p>Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus: dem Vorstand und dem Kassierer, dem Schriftf\u00fchrer, dem Pressesprecher und Beisitzern.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstands und des Gesamtvorstands haben Anspruch auf Ersatz ihrer bei Aus\u00fcbung ihres Amtes f\u00fcr den Verein entstandenen und nachgewiesenen Auslagen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem darf f\u00fcr T\u00e4tigkeiten der Mitglieder des Vorstands und des Gesamtvorstands, welche nicht origin\u00e4re Vorstandst\u00e4tigkeiten sind, ein Entgelt gezahlt werden. Ob und wieviel in diesem Fall gezahlt wird, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong> Der Gesamtvorstand kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung erweitert werden.<\/p>\n<p><strong>3<\/strong> Der Gesamtvorstand kann jederzeit kommissarisch weitere Vorstandsmitglieder aufnehmen.<\/p>\n<p><strong>4<\/strong> Der Vorstand und der Gesamtvorstand fassen ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie sind auch beschlussf\u00e4hig, wenn nicht alle Vorstands\u00e4mter besetzt sind.<\/p>\n<p>Der Vor\u00adstand und der Gesamtvorstand k\u00f6nnen ihre Beschl\u00fcsse auch auf dem Weg schrift\u00adli\u00adcher oder elektronischer Stimm\u00adab\u00adga\u00adbe, mit\u00adtels Tel\u00adefax oder E-Mail, sowie im Rah\u00admen ei\u00adner Video-\/Telefonkonferenz oder ent\u00adspre\u00adchen\u00adder Zuschaltung Ab\u00adwe\u00adsen\u00adder in ei\u00adner Vorstandssitzung fassen.<\/p>\n<p><strong>5<\/strong> Die Kassengesch\u00e4fte des Vereins werden von den Kassenpr\u00fcfern einmal j\u00e4hrlich, sowie dann gepr\u00fcft, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Der Auftrag der Kassenpr\u00fcfer beschr\u00e4nkt sich regelm\u00e4\u00dfig auf die Kassenf\u00fchrung sowie auf die Pr\u00fcfung, ob die Mittel wirtschaftlich verwendet worden sind, ob die Ausgaben sachlich richtig sind und ob die in einem gegebenenfalls vorhandenen Haushaltsplan festgelegten Haushaltsans\u00e4tze nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p><strong>6<\/strong> Der Vorstand und der Gesamtvorstand werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Zeit von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer jeweiligen satzungsgem\u00e4\u00dfen Amtszeit bis zu einer wirksamen Neu- oder Wiederwahl im Amt. Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereinigt hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet danach das Los.<\/p>\n<p>7 Die beiden Kassenpr\u00fcfer werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.<\/p>\n<p><strong>8<\/strong> Der Gesamtvorstand ist jederzeit von der Mitgliederversammlung abw\u00e4hlbar. Zu dem Beschluss ist die Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p><strong>9<\/strong> Die Mitglieder des Vorstands, die des Gesamtvorstands und die Kassenpr\u00fcfer haften dem Verein f\u00fcr einen bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz. Das gilt auch f\u00fcr die Haftung gegen\u00fcber den Mitgliedern des Vereins. Ist streitig, ob ein Mitglied des Vorstands oder des Gesamtvorstands einen Schaden vors\u00e4tzlich verursacht hat, tr\u00e4gt der Verein oder das gesch\u00e4digte Vereinsmitglied die Beweislast.<\/p>\n<p>Sind Mitglieder des Vorstands, des Gesamtvorstands oder Kassenpr\u00fcfer einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten verursacht haben, so k\u00f6nnen sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Das gilt nicht, wenn der Schaden vors\u00e4tzlich verursacht wurde.<\/p>\n<p><!--nextpage--><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 9 &#8211; Mitgliedschaften des Vereins<\/strong><\/span><\/p>\n<p>\u00dcber die Mitgliedschaft in Vereinsgemeinschaften, Landes- oder Bundesverb\u00e4nden entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 10 &#8211; Mitgliedsbeitr\u00e4ge &amp; Mandatstr\u00e4gerpauschalen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>1<\/strong> Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und der Mandatstr\u00e4gerpauschalen werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Verein kann bei Bedarf auch Umlagen erheben, deren Erhebung und H\u00f6he ebenfalls von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dabei darf die Umlage den Betrag von f\u00fcnf Jahresmitgliedsbeitr\u00e4gen nicht \u00fcbersteigen. Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind eine Bringschuld.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong> Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und ist zu Beginn des Jahres bis sp\u00e4testens Ende M\u00e4rz per SEPA-Lastschrifteinzug zu entrichten. Mitglieder, die w\u00e4hrend des Jahres eintreten, haben den Beitrag innerhalb eines Monats ab der Mitteilung der Aufnahme als Mitglied zu zahlen.<\/p>\n<p><strong>3<\/strong> Die Mandatstr\u00e4gerpauschalen werden zum Ende des Jahres bzw. einer Legislaturperiode bezahlt.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 11 &#8211; \u00c4nderung der Satzung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die Satzung des Vereins kann durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 12 &#8211; Verm\u00f6gen bei Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Der Verein kann durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zu diesem Beschluss ist eine Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>Diese Satzung ist errichtet am 10.07.2019.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Satzung \u201eFreie W\u00e4hler Neunkirchen e.V.\u201c Die in dieser Satzung genannten Personenbezeichnungen umfassen gleicherma\u00dfen die m\u00e4nnliche und die weibliche Form. Die sich aus dieser Satzung ergebenden <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/fw-nk.de\/index.php\/kampagnen\/satzung\/\" title=\"Satzung\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<div class=\"shariff shariff-align-flex-start shariff-widget-align-flex-start\" data-services=\"facebook\" data-url=\"https%3A%2F%2Ffw-nk.de%2Findex.php%2Fkampagnen%2Fsatzung%2F\" data-timestamp=\"1565007369\" data-hidezero=\"1\" data-backendurl=\"https:\/\/fw-nk.de\/wp-json\/shariff\/v1\/share_counts?\"><ul class=\"shariff-buttons theme-round orientation-horizontal buttonsize-small\"><li class=\"shariff-button mastodon shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#563ACC\"><a href=\"https:\/\/s2f.kytta.dev\/?text=Satzung https%3A%2F%2Ffw-nk.de%2Findex.php%2Fkampagnen%2Fsatzung%2F\" title=\"Bei Mastodon teilen\" aria-label=\"Bei Mastodon teilen\" role=\"button\" rel=\"noopener nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; background-color:#6364FF; color:#fff\" target=\"_blank\"><span class=\"shariff-icon\" style=\"\"><svg width=\"75\" height=\"79\" viewBox=\"0 0 75 79\" fill=\"none\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\"><path d=\"M37.813-.025C32.462-.058 27.114.13 21.79.598c-8.544.621-17.214 5.58-20.203 13.931C-1.12 23.318.408 32.622.465 41.65c.375 7.316.943 14.78 3.392 21.73 4.365 9.465 14.781 14.537 24.782 15.385 7.64.698 15.761-.213 22.517-4.026a54.1 54.1 0 0 0 .01-6.232c-6.855 1.316-14.101 2.609-21.049 1.074-3.883-.88-6.876-4.237-7.25-8.215-1.53-3.988 3.78-.43 5.584-.883 9.048 1.224 18.282.776 27.303-.462 7.044-.837 14.26-4.788 16.65-11.833 2.263-6.135 1.215-12.79 1.698-19.177.06-3.84.09-7.692-.262-11.52C72.596 7.844 63.223.981 53.834.684a219.453 219.453 0 0 0-16.022-.71zm11.294 12.882c5.5-.067 10.801 4.143 11.67 9.653.338 1.48.471 3 .471 4.515v21.088h-8.357c-.07-7.588.153-15.182-.131-22.765-.587-4.368-7.04-5.747-9.672-2.397-2.422 3.04-1.47 7.155-1.67 10.735v6.392h-8.307c-.146-4.996.359-10.045-.404-15.002-1.108-4.218-7.809-5.565-10.094-1.666-1.685 3.046-.712 6.634-.976 9.936v14.767h-8.354c.109-8.165-.238-16.344.215-24.5.674-5.346 5.095-10.389 10.676-10.627 4.902-.739 10.103 2.038 12.053 6.631.375 1.435 1.76 1.932 1.994.084 1.844-3.704 5.501-6.739 9.785-6.771.367-.044.735-.068 1.101-.073z\"\/><defs><linearGradient id=\"paint0_linear_549_34\" x1=\"37.0692\" y1=\"0\" x2=\"37.0692\" y2=\"79\" gradientUnits=\"userSpaceOnUse\"><stop stop-color=\"#6364FF\"\/><stop offset=\"1\" stop-color=\"#563ACC\"\/><\/linearGradient><\/defs><\/svg><\/span><\/a><\/li><li class=\"shariff-button facebook shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#4273c8\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https%3A%2F%2Ffw-nk.de%2Findex.php%2Fkampagnen%2Fsatzung%2F\" title=\"Bei Facebook teilen\" aria-label=\"Bei Facebook teilen\" role=\"button\" rel=\"nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; 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